Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Buchung von Show- und Unterhaltungsleistungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die direkte Buchung einer künstlerischen Leistung in Form einer Show durch Kundinnen und Kunden, Veranstalter, Unternehmen oder Privatpersonen.
Vertragspartner ist:
Zauber-Dinner
Inhaber: Stefan Sprenger
Berner Straße 10
60437 Frankfurt am Main
Hinweis zu öffentlichen Veranstaltungen und Ticketkäufen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für direkte Buchungen von Show- und Unterhaltungsleistungen bei Stefan Sprenger bzw. Zauber-Dinner.
Für öffentliche Veranstaltungen, Dinner-Shows und Ticketkäufe über externe Ticketanbieter oder Vorverkaufsplattformen gelten ausschließlich die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Ticketanbieters.
Insbesondere für über DinnerUniverse oder andere Vorverkaufsstellen erworbene Eintrittskarten gelten die dort veröffentlichten Vertragsbedingungen, Widerrufsregelungen, Stornierungsbedingungen und Teilnahmebedingungen.
§ 1 Vertragsparteien und Geltung der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und dem Künstler über die Durchführung einer gebuchten Show- oder Unterhaltungsleistung.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Durchführung der jeweiligen Veranstaltung getroffen werden, werden schriftlich festgehalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bzw. die Kundin das Angebot annimmt und der Buchung sowie diesen AGB schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zustimmt.
Für einzelne Veranstaltungen können unterschiedliche Preise gelten. Der im jeweiligen Angebot ausgewiesene Gesamtpreis, bestehend aus Künstlergage, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und weiteren vereinbarten Kosten, ist verbindlich.
§ 3 Zahlungsweise und Preise
Der im Angebot angegebene Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Die Vergütung ist je nach Vereinbarung vorab gegen Rechnungsstellung, am Tag der Veranstaltung oder nach der Veranstaltung nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Der Kunde bzw. die Kundin verpflichtet sich, den auf der Rechnung angegebenen Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 4 Stornobedingungen
Bei einer Stornierung durch den Kunden bzw. die Kundin gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Preises
- bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Preises
- innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
§ 5 Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, ist der Künstler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatztermin anzubieten.
Der Künstler bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, geeigneten Ersatz zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
§ 6 Haftung
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Künstler nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet der Künstler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
§ 7 Widerrufsrecht
Bei Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ein Widerrufsrecht besteht daher für konkret zugesagte Buchungen zu einem festen Veranstaltungstermin nicht.
§ 8 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen dem Künstler und dem Kunden bzw. der Kundin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sofern es sich beim Kunden bzw. der Kundin um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz des Künstlers.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026